AGB

I. Allgemeines – Geltungsbereich

1) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.

3) Telegrafische, fernschriftliche oder telefonische Aufträge sind für uns erst verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben, bzw. die Ware zur Auslieferung bringen. Mündliche Erklärungen von Vertretern und Verkaufsangestellten bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

II. Angebote – Entwürfe – Korrekturabzüge – Druckunterlagen

1) Unser Angebot ist stets freibleibend. Die vom Kunden unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir sind berechtigt, dieses Angebot innerhalb von 2 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen oder dem Kunden innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zuzusenden.
2) Die Druckdaten werden vom Käufer in Form einer eps-Datei oder druckfertiger pdf-Datei zur Verfügung gestellt. Sollten die zur Verfügung gestellten Daten für einen Druck nicht ausreichen, so werden wir diese nachsetzen und zum aktuellen Stundensatz in Rechnung stellen.
3) Wir sind bereit, für den Käufer Entwürfe anzufertigen, die unser körperliches und geistiges Eigentum bleiben. Das von uns gelieferte Erzeugnis darf nicht vervielfältigt werden oder Dritten zur gewerblichen Nachahmung oder Vervielfältigung ausgehändigt werden. Klischees, Filme und gestaltete Internetseiten bleiben unser Eigentum, auch wenn diese gesondert in Rechnung gestellt und bezahlt werden. Die Vervielfältigung uns zur Verfügung gestellter Unterlagen geschieht auf Verantwortung des Bestellers. Wir lehnen jede Haftung für evtl. Verletzung fremder Urheberrechte aus.
2) Korrekturabzüge sind vom Kunden auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und druckreif erklärt zurückzugeben. Wir haften nicht für von uns nicht verschuldete Druckfehler und solche Druckfehler, die der Kunde in dem von ihm als druckreif erklärten Abzug übersehen hat. Durch Telefon aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Wiederholung.
4) Verschuldete Druckfehler werden kostenfrei berichtigt, dagegen werden unverschuldete, in Abweichung von der Druckvorlage erforderliche Änderungen berechnet.

III. Preise – Zahlungsbedingungen

1) Die von uns genannten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, ab Fabrik oder Auslieferungslager. Verpackung und Versand werden gesondert berechnet.
2) Neukunden zahlen die erste Warenlieferung gegen Vorkasse als Überweisung, SEPA-Lastschrift oder PayPal an info@soestmedia.de ohne Abzug von Skonto. Für Warenlieferungen an Kunden hat die Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen, Bonität vorausgesetzt. Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung im Angebot. Gestaltungs-Rechnungen sind sofort netto Kasse zahlbar und sind generell nicht skontierbar.
3) Bei Zahlung per SEPA-Basislastschrift oder per SEPA-Firmenlastschrift ermächtigen Sie uns durch Erteilung eines entsprechenden SEPA-Mandats, den Rechnungsbetrag vom angegebenen Konto einzuziehen. Die Frist für die Übermittlung der Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf 5 Tage vor dem Fälligkeitsdatum verkürzt. Sie sind verpflichtet für die ausreichende Deckung des Kontos zum Fälligkeitsdatum zu sorgen. Im Falle einer Rücklastschrift aufgrund Ihres Verschuldens haben Sie die anfallende Bankgebühr zuzüglich ggfs. Anfallende Verzugszinsen zu tragen.
4) Bei Zahlung mittels PayPal erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister
PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg (im Folgenden: “PayPal”), unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full.
5) Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend der Folgen des Zahlungsverzugs.
6) Bei Zahlungseinstellung des Kunden sowie bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens werden alle unsere Forderungen sofort fällig. Ausstehende Lieferungen werden in diesem Fall nur noch gegen Vorkasse oder Sicherheitsleistung ausgeführt, weiter können wir nach Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
7) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

IV. Versand- und Lieferfristen

1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
2) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
3) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
4) Sofern die Voraussetzungen von Abs. (3) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
5) Die Lieferfrist verlängert sich – auch innerhalb eines Lieferverzuges – angemessen beim Eintritt unvorhersehbarer Hindersnisse, die wir trotz der nach den Umständen des Einzelfalls zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden können. Dabei ist unerheblich, ob diese Hindernisse in unserem Werk oder bei einem unserer Unterlieferanten eingetreten sind, zum Beispiel, höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Brüche des Prägewerkzeuges oder der Form, in der Auslieferung wesentlicher Rohstoffe, Auswirkungen von Arbeitskampfmaßnahmen. Eintretende Hindernisse werden wir dem Besteller unverzüglich mitteilen.
6) Wird die Lieferung oder Leistung durch einen der oben angeführten Umstände unmöglich, werden wir von unseren Lieferverpflichtungen befreit. Der Besteller ist in diesem Fall berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Frist seinerseits vom Vertrag zurückzutreten. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrundeliegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinne vom § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzuges der Kunde berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
7) Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug auf einer von uns nicht zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
8) Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
9) Im Übrigen haften wir im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalisierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.
10) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben unberührt.

V. Gefahrenübergang – Versand- und Verpackungskosten

1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart.
2) Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.
3) Hat der Kunde Ware aus einem unserer Kataloge bestellt und holt diese persönlich ab, so trägt er die Versandkosten für die Anlieferung vom Herstellerlager zu uns. Versandkosten werden immer ohne Aufpreis 1:1 an den Kunden durchbelastet.

VI. Gewährleistung und Haftung

1) Mängelrügen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder erkennbarer Mängel müssen unverzüglich, spätestens jedoch 8 Tage nach Empfang der Ware bei uns schriftlich eingehen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung offener Mängel ausgeschlossen.
2) Für geringe technische nicht vermeidbare Abweichungen in Qualität, Farbe, Gewicht und sonstiger Beschaffenheit der Ware haften wir nicht. Von uns als mangelhaft anerkannte Ware nehmen wir zurück und liefern einwandfreie Ware oder ersetzen den dem Mangel entsprechenden Minderwert. Sollte eine Nachbesserung oder eine Ersatzlieferung fehlschlagen, so hat der Käufer das Recht, auf Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl auf Rückgängigmachung des Vertrages. Mängel eines Teiles der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.
3) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
4) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eingetretenen Schaden begrenzt.
5) Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auch für den Fall, dass eine Nacherfüllung fehlschlägt und der Kunde berewchtigt ist Rücktritt oder Minderung zu verlangen, auf Ersatz des vorhersehbaren, typischer Weise eintretenden Schadens begrenzt.
6) Wenn wir nicht zur Rücknahme verpflichtet sind, nehmen wir gelieferte Ware nur zurück, wenn das vorher vereinbart wurde, die Ware und die Originalverpackung sich in einwandfreiem Zustand befindet und die Rücklieferung frachtfrei an uns erfolgt. Unfreie Rücksendungen werden von uns nicht angenommen. Wie behalten uns die Berechnung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von bis zu 10 % des Nettowertes vor.
7) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.
8) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Gefahrenübergang. Ist der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr.

VII. Gesamthaftung

1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in VI. vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
2) Die Begrenzung nach I. gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
3) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

VIII. Eigentumsvorbehaltssicherung

1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
2) Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
3) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
4) Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
5) Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
6) Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
7) Wir verpflichten uns, die zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

IX. Rückgaberecht von Transportverpackungen

1) Wir verpflichten uns, Transportverpackungen nach Gebrauch zurückzunehmen. Im Rahmen wiederkehrender Belieferungen kann die Rücknahme auch bei der nächsten Anlieferung erfolgen.

X. Gerichtsstand – Erfüllungsort

1) Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist Gerichtsstand Soest; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

© SOESTMEDIA August 2022

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